Photostudio Hutzler
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen -
Photostudio Hutzler

  1. 1.Der Auftraggeber erkennt durch seine Auftragserteilung die Geschäftsbedingungen an. Sie gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung für alle von uns durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Nebenabreden zu Verträgen oder zu diesen AGBs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

  2. 2.Alle von uns gefertigten Aufnahmen sind geschützte Werke im Sinne des Urheberschutzgesetzes. Jeder Abdruck oder Vervielfältigung der von uns erstellten Fotografien bedarf jeweils unserer ausdrücklichen Genehmigung. Unsere Bilder dürfen in Zeitschriften, Zeitungen, Prospekten oder anderen Medien nur mit Nennung abgedruckt werden. Bei unterlassenem, unvollständigen, falsch platzierten oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk, ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen. Durch diese Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet. COPYRIGHT-Aufdrucke auf unseren Fotos dürfen nicht entfernt werden.

  3. 3.In Rechnung gestellte, aber nicht bezahlte Bilder bleiben unser Eigentum und unterliegen dem Urhebergesetz in Bezug auf jegliche Verwendung. Bilder, die wir zur Auswahl übergeben, bleiben unser Eigentum und dürfen weder veröffentlicht, noch vervielfältigt werden.

  4. 4.Auswahlsendungen, die nicht innerhalb der vereinbarten Rückgabefrist wieder bei uns eingehen, gelten als abgenommen und werden komplett in Rechnung gestellt.

  5. 5.Veränderungen unserer Fotos durch Fotocomposing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv genutzt werden.

  6. 6.Der Kunde hat das Recht einen Aufnahmetermin zu kündigen. Kündigt er, so ist der Fotograf berechtigt, eine nach § 649 BGB gesetzliche Vergütung zu verlangen.


  1. 7.Mindestens 3 Arbeitstage vor Aufnahmetermin sollte der Termin abgesagt bzw. Informiert werden für einen anderen Aufnahmetermin/Datum/Zeit.

  2. 8.Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhaltung des Fototermins nicht erstattet.

  3. 9.Gutscheine werden nur gegen Vorlage auch als diese anerkannt. Gutscheine haben eine allgemein Gültigkeitsdauer von drei Jahren ab Ausstellungsdatum. Ist dieser Zeitraum verstrichen können auch keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.


  1. 10.Der Kunde erteilt mit seiner Unterschrift oder einer Zusage per Mail die Freigabe rein zu Werbezwecken: Plakatwerbung, Zeitungswerbung, Ausstellungen, Messen, Internet - alle Medien die zu Werbezwecken herangezogen werden.
    Ist die Zusage zu Werbezwecken erteilt können keine Ersatzansprüche mehr geltend gemacht werden. Bereits in Auftrag genommene Werbeaktionen können nicht mehr unentgeltlich rückgängig gemacht werden. Besteht der Kunde auf Rücknahme der Werbeaktion werden die dadurch entstandenen Kosten auf dem Kunden umgelegt.



  1. 11.Dem Auftraggeber stehen bei Überschreitung eines von uns angegebenen Liefertermins keine Ersatzansprüche zu, es sei denn der Leistungsverzug sei von uns oder von einer unserer Zulieferfirmen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden.

  2. 12.Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde unsere Bildauffassung und -Gestaltung ausdrücklich an. Macht er nachträglich Änderungswünsche geltend, werden diese gesondert berechnet. Reklamationen jeder Art müssen innerhalb von 6 Tagen nach Übergabe des Werks bei uns eingehen. Nach dieser Frist gelten Aufträge als verbindlich angenommen !

  3. 13.Die Aufbewahrung des Negativs/digitaler Dateien ist nicht Teil des Auftrags. Wir bewahren die Negative/digitale Dateien ohne Gewähr auf. Übergebene Vorlagen/Gegenstände werden von uns mit Sorgfalt behandelt. Sie müssen vom Auftraggeber gegen Verlust, Beschädigung, Diebstahl oder Feuer versichert werden. Unsere Haftung gegenüber dem Kunden wird auf den Ersatz von grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldete Schäden beschränkt. Bei Verlust unserer Aufnahmen in Form belichteter Filme / Negative beschränkt sich unsere Ersatzpflicht darauf, neues Filmmaterial zur Verfügung zu stellen. Weitere Ansprüche, etwa bei Hochzeitsaufnahmen sind ausgeschlossen.

  4. 14.Bei Auftragserteilung von Reproduktionen jeder Art setzten wir voraus, dass der Auftraggeber dazu berechtigt ist.

  5. 15.Bei Reproduktionen, Vergrößerungen und Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage/den Erstbestellungen ergeben. Dies ist kein Fehler des Werks. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

  6. 16.Der Betriebssitz des Fotografen ist Erfüllungsort und Gerichtsstand.   

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